Prüfungsinformationen

 



 

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  1. Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

    1.1 eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder

    1.2 eine mit Erfolg abgelegte Abschlußprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder

    1.3 eine mindestens sechsjährige Berufspraxis.

  2. zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zugelassen, wer folgendes nachweist:

    2.1 den erfolgreichen Abschluß des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt,

    2.2 in den in Absatz 1 Nr.1 und 2 genannten Fälle zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr und im Fall des Absatzes 1 Nr. 3 mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis und
    2.3 den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse. Diese müssen vor der 1. Teilprüfung nachgewiesen werden.

  3. Die geforderte Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs.3 der Verordnung haben.


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Die Industriemeisterprüfung gliedert sich in folgende Teile:

I.

Der Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" enthält folgende Bereiche:

II.

Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" umfasst 3 Situationsaufgaben aus Handlungsbereichen:

III.

Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung erfolgt nach der Ausbildereignungsverordnung
vom 1. März 1999

  1. Betriebswirtschaftliches Handeln  (Organisation, Entlohnung, Kosten - und Leistungsrechnung)

  2. Rechtsbewußtes Handeln  ( Arbeits- und Sozialrecht, Umweltschutzrecht und Wirtschaftsrecht)

  3. Zusammenarbeit im Betrieb ( Sozialverhalten, Führungsmethoden)

  4. Methoden der Information, Kommunikation und Planung (Planungs - und Präsentationstechniken, Projektmanagement)

  5. Naturwissenschaftliche und technische Gesetzmäßigkeiten (Anwendung mathematischer, physikalischer, chemischer und technischer Kenntnisse)

  1. Technik (Betriebs-, Fertigungs- und Montagetechnik)
  2. Organisation (Kostenwesen, Planungs- und Steuerungssysteme, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz)
  3. Führung und Personal (Personalführung und - entwicklung, Qualitätsmanagement)
  1. einen schriftlichen Prüfungsteil mit fallbezogenen Aufgaben zur Planung, Durchführung und Kontrolle der Ausbildung,
  2. einen praktischen Prüfungsteil (Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit und ein Prüfungsgespräch

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Neuordnung derFortbildung zum Industriemeister Metall
[27. November 2000]


Das Berufsbild des Industriemeisters hat sich in letzter Zeit gewandelt. Neben derFachkompetenz benötigen Meister vermehrt organisatorische und planerische Fähigkeiten.In anderen Bereichen, beispielsweise der Menschenführung oder dem Ungang mitInformations- und Kommunikationstechniken, werden ebenfalls neue Anforderungen gestellt.

Vor dem Hintergrund der Veränderungen der Berufspraxis wurde eine neuePrüfungsverordnung verabschiedet. Sie betrifft speziell die Industriemeisterprüfung derFachrichtung Metall. Im Rahmen der Prüfung steht nun der Nachweis beruflicherHandlungskompetenz im Vordergrund. Berufliche Handlungskompetenz beinhaltet neben derFachkompetenz, die bisher ausschließlich geprüft wurde, auch Methodenkompetenz undsoziale Kompetenz.

Prüfungen im Sinne der neuen Industriemeisterverordnung erfordern ein hohes Ausmaß anPraxisorientierung. Nur mit Hilfe von Aufgaben, die sich auf typische Arbeitsanforderungenund Handlungssituationen der betrieblichen Praxis beziehen, wird beruflicheHandlungskompetenz beurteilbar. Sog. Situationsaufgaben werden diesem Anspruch gerecht.Sie bestehen aus einem aus der Praxis abgeleiteten Arbeitsauftrag sowie einerdazugehörigen Problembeschreibung. Darüber hinaus umfassen sie in der Regel alleElemente einer vollständigen Arbeitshandlung.

Die Neukonzeption der Meisterprüfung macht eine grundlegende Veränderung derAusbildung erforderlich. Situationsaufgaben werden in der Prüfungssituation und alssituationsbezogene Lernaufgaben im Lernprozeß eine zentrale Rolle spielen. Die angehendenIndustriemeister werden insbesondere im Ausbildungsabschnitt "HandlungsspezifischeQualifikationen" mit situationsbezogenen Aufgaben konfrontiert.

Die Prüfungs- und Lernaufgaben werden in drei Modellversuchen entwickelt und erprobtwerden. Die Modellversuche werden vom BiBB Bundesinstitut für Berufsbildung gefördert.Sie haben eine Laufzeit von vier Jahren (1998 - 2002), verteilen sich regional überDeutschland und fokussieren die unterschiedlichen Handungsbereiche bzw. Funktionsfelder:

In die Modellversuche sind Experten und etlichen Industrieunternehmen eingebunden. Das Fraunhofer Institut Arbeitswirtschaft und Organisation übernimmt die wissenschaftliche Begleitung und Koordination.

Das BZN Bildungszentrum der Wirtschaft am Niederrhein beginnt ab Februar 2001 mit seinem dritten Lehrgang zur Vorbereitung auf die IHK-Prüfung Industriemeister Metall nach o. a. neuer Ausbildungsordnung.

Weitere Infos kann dir die IHK in deine nähe sagen.


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Berufsausübung

Nach abgeschlossener Meisterprüfung bieten sich berufliche Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Fertigung, der Ausbildung sowie der Instandhaltung. Weitere wichtige Arbeitsgebiete für Industriemeister sind die Fertigungsplanung, -steuerung, -überwachung, Planung und Konstruktion, Sicherheitstechnik, Umweltschutz, Technischer Kundendienst, Qualitätskontrolle, Meß- und Prüftechnik sowie Lager und Transport

Einsatzmöglichkeiten (Beispiele)

                    Koordination von Terminen, z.B. für Instandhaltungsarbeiten


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